Rechtsdienst
Recht und Gesetz für die Lebensmittelindustrie
Neben den geltenden nationalen Bestimmungen muss für den gesamten EU-Raum die europäische Gesetzgebung genau beachtet werden.
Exportorientierte Hersteller müssen zusätzlich auch die nationalen Bestimmungen des Empfängerlandes der Waren im Auge behalten.
Unser Rechtsdienst beinhaltet:
- Regelmässige Informationen über nationale und europäische Gesetzesänderungen
- Recherchen für spezielle nationale und internationale Informationen
- Vermittlung von Rechtsbeistand in verschiedenen Ländern
Auf den folgenden Seiten finden Sie aktuelle Hinweise und Links zu schweizer Recht, europäischem Recht, internationalem Recht und Hinweise auf Lebensmittelsicherheit sowie dem Codex Alimentarius.
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